Landesprogramm 1000×1000 Anerkennung für den Sportverein

Auch im Jahr 2019 stellt die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen dem Landessportbund NRW Haushaltsmittel in Höhe von 2,0 Mio. Euro zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung.

Abweichend von der Förderrichtlinie ist in diesem Jahr die Antragstellung ab dem 07.05.2019 möglich. Die Förderanträge sind bis zum 31.07.2019 einzureichen.

Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt werden.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2019 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt sieben Förderschwerpunkte zuordnen lassen.

Für das Jahr 2019 gelten folgende Förderschwerpunkte:

  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Neu: Mädchen und Frauen im Sport

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/foerderprogramm-1000×1000/

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